Immolert ermöglicht es Ihnen, alle Kosten einfach und effizient zu erfassen, zu kalkulieren und transparent gegenüber den Mietern abzurechnen.
Betriebskosten
abrechnen leicht gemacht
In wenigen Schritten zur Betriebskostenabrechnung
Abrechnungsdetails angeben
Geben Sie Objekt, zugehörige Einheit und Mietverhältnis an. Wählen Sie zusätzlich den Abrechnungszeitraum und geben Sie an, falls der Abrechnungszeitraum vom Nutzungszeitraum abweicht.
Betriebskosten auflisten
Listen Sie alle entstandenen Betriebskosten und zugehörige Verteilerschlüssel auf. Enthalten eine oder mehrere Kostenpositionen Lohnkosten oder Umsatzsteuer, können Sie dies ebenfalls angeben. Falls Sie für die entsprechende Einheit bereits eine Abrechnung im Vorjahr erstellt haben, können Sie Kostenarten und Verteilerschlüssel aus dieser Abrechnung übernehmen
Einheitenaufteilung eintragen
Tragen Sie die jeweiligen Gesamteinheiten für das Objekt ein – also zum Beispiel die Anzahl aller Personen, die in dem jeweiligen Objekt wohnen oder der die totale Wohnfläche des Objekts.
Anschreiben beifügen
Entscheiden Sie sich entweder für unser standardisiertes Anschreiben oder erstellen Sie ein individuelles Anschreiben nach Ihren Vorstellungen.
Herunterladen!
Im letzten Schritt sehen Sie eine Vorschau Ihrer Betriebskostenabrechnung. Sie können die Abrechnung hier noch einmal überprüfen oder sie direkt herunterladen.
Abrechnungsprozesse verbessern
Detaillierte Auflistung
Wählen Sie aus einer umfassenden Liste von Kostenarten und legen Sie die Abrechnung ausführlich dar.
Integrierbar
Unsere Betriebskostenfunktion lässt sich auch ohne großes Know-How in Ihre täglichen Prozesse integrieren.
Zeit- und Kostenersparnis
Sie werden in wenigen Minuten und Arbeitsschritten zu Ihrer individuellen Abrechnung geführt.
Automatische Kalkulation
Sie geben die Daten ein und unser System erledigt den Rest.
Fragen zur Betriebskostenabrechnung?
Die Betriebskostenabrechnung ist eine jährliche Abrechnung, die Vermieter erstellen, um die tatsächlich angefallenen Betriebskosten mit den von den Mietern geleisteten Vorauszahlungen abzugleichen. Sie listet die umlagefähigen Nebenkosten wie Wasser, Müllentsorgung und Versicherungen auf, die anteilig auf die Mieter umgelegt werden. Sie ist notwendig, damit Vermieter die tatsächlich angefallenen Kosten transparent darstellen können und Mieter die Kosten nachvollziehen können. Laut Mietrecht (§ 556 BGB) sind Vermieter verpflichtet, diese Abrechnung jährlich vorzulegen.
Vermieter haben laut Mietrecht (§ 556 BGB) 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Nach dieser Frist können keine Nachforderungen mehr geltend gemacht werden, es sei denn, der Vermieter ist nicht für die Verzögerung verantwortlich.
Zur Erstellung einer korrekten Betriebskostenabrechnung benötigen Sie alle Rechnungen und Belege (bzw. die Hausgeldabrechnung), die die aufgeführten Kosten betreffen, sowie die Verteilerschlüssel für die Umlage auf die Mieter.
Typische umlagefähige Betriebskosten umfassen Wasser, Heizkosten, Müllentsorgung, Hausmeisterdienste, Gartenpflege, Straßenreinigung und Beleuchtung von Gemeinschaftsflächen. Eine vollständige Liste umlegbarer Kosten findet sich in der Betriebskostenverordnung (BetrKV). Nur die im Mietvertrag vereinbarten Kostenarten dürfen umgelegt werden.
Mit der Immolert-Funktion können Sie auf eine ausführliche Liste aller umlegbaren Betriebskosten zurückgreifen.
Der Verteilungsschlüssel definiert, wie Betriebskosten auf die Mietparteien verteilt werden. Die Abrechnung kann zum Beispiel nach Wohnfläche, Personenanzahl im Haushalt oder nach individuellem Verbrauch erfolgen. Der genaue Schlüssel sollte im Mietvertrag festgelegt sein.
Bei einem Mieterwechsel während des Abrechnungszeitraums wird die Betriebskostenabrechnung auf den jeweiligen Nutzungszeitraum des ausziehenden Mieters angepasst. Der Anteil der Betriebskosten wird anteilig bis zum Auszugsdatum berechnet, während der Nachmieter die Kosten für die restliche Zeit trägt. Die Abrechnung erfolgt dabei anhand des vereinbarten Verteilungsschlüssels und des jeweiligen Nutzungszeitraums.
Betriebskosten abrechnen
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