Eine Wohnungsübergabe ist ein wichtiger Schritt bei der Vermietung Ihrer Immobilie. Diese findet immer dann statt, wenn ein Mieter die Wohnung oder das Haus des Vermieters übernimmt oder zurückgibt. Während dieser Wohnungsübergabe werden verschiedene Aspekte der Immobilie überprüft und dokumentiert, sodass späteren Konflikten über den Zustand der Immobilie vorgebeugt wird.
In diesem Artikel erfahren Sie, was während einer Wohnungsübergabe auf Vermieter und Mieter zukommt, welche Aspekte besonders wichtig sind und welche Rolle das Wohnungsübergabeprotokoll spielt. Außerdem geben wir Ihnen praktische Tipps mit an die Hand, die Ihre nächste Übergabe noch reibungsloser verlaufen lassen.
Bei einer Wohnungsübergabe wird im Allgemeinen der Zustand der zu übergebenden Immobilie geprüft sowie dokumentiert. Dieser Prozess besteht aus mehreren Aufgaben, die erfüllt werden müssen, um eine vollständige und korrekte Übergabe zu gewährleisten. Nachdem ein Termin zwischen Vermieter und Mieter vereinbart wurde, sollte die Wohnungsübergabe bei einem Auszug folgende Punkte enthalten:
Die Wohnungsübergabe bei Auszug ist ein kritischer Moment, um sicherzustellen, dass sich alle Parteien einig sind und alle Aspekte der Immobilie ordnungsgemäß dokumentiert wurden. Dies kann dazu beitragen, zukünftige Konflikte sowie Missverständnisse zwischen Vermietern und ehemaligen Mietern zu vermeiden. Zudem kann eine korrekt durchgeführte Wohnungsübergabe Vermietern und/ oder Mietern unnötige Kosten ersparen.
Das deutsche Mietrecht wird durch die §§ 535 ff. im BGB für Vermieter und Mieter gleichermaßen geregelt. Diese gelten zusätzlich zu den allgemeinen Vorschriften der §§ 535 bis 548 BGB. Aus diesen Gesetzestexten ergeben sich Pflichten und Rechte, die auch einen Einfluss auf die Wohnungsübergabe haben. Diese mietrechtlichen Pflichten sollten Sie unbedingt beachten:
Vermieter sind dazu verpflichtet, dem Mieter die Immobilie bei Einzug in einem vertragsgemäßen Zustand zu übergeben (vgl. § 535 Absatz 1 Satz 1 BGB). Folglich erspart es Ihnen einiges an Zeit und Geld, wenn Sie diesen Zustand auch zur Wohnungsübergabe bei Auszug von Ihren Mietern fordern. Zwar ist diese Forderung keine Pflicht, jedoch leitet sie sich als Handlungsempfehlung aus den mietrechtlichen Vorgaben ab und wird von zahlreichen Vermietern angewendet. Außerdem sind Sie als Vermieter verpflichtet, dem Mieter nicht nur Zugang zu der gemieteten Immobilie zu gewähren, sondern auch sämtliche Schlüssel bei Mietbeginn zu übergeben. Diese Pflicht wird auch noch einmal während der Wohnungsübergabe bei Auszug wichtig, denn hier müssen Sie darauf achten, sämtliche Schlüssel von Ihrem ehemaligen Mieter zurückzuerhalten, um Ihre Pflicht auch bei dem nächsten Mieter erfüllen zu können.
Wird ein Mietverhältnis aufgelöst, sodass es zu einer Wohnungsübergabe kommt, haben auch Mieter Pflichten zu beachten, die gemäß BGB zwingend zu erfüllen sind. So sind Mieter bis zum letzten Monat verpflichtet, dem Vermieter die Miete zu entrichten, die im Mietvertrag vereinbart wurde (vgl. § 535 Absatz 2 BGB). Nach Beendigung des Mietverhältnisses, beziehungsweise bei der Wohnungsübergabe selbst, haben Mieter außerdem die Pflicht, die Immobilie an den Vermieter zurückzugeben (vgl. § 546 BGB). Dies bezieht auch die Abgabe sämtlicher Schlüssel mit ein, die Sie als Mieter zu Beginn Ihres Mietverhältnisses sowie im weiteren Verlauf erhalten haben.
Ein Wohnungsübergabeprotokoll ist ein schriftliches Dokument, das bei der Übergabe einer Immobilie im Rahmen eines Mietverhältnisses erstellt wird. Es dient dazu, den Zustand der Immobilie, eventuelle Mängel, Schäden sowie den Zustand von Einrichtungen und Geräten zum Zeitpunkt der Übergabe festzuhalten. Sowohl der Vermieter als auch der Mieter unterschreiben das Protokoll, um ihre Zustimmung zu den darin enthaltenen Informationen zu geben. Das Wohnungsübergabeprotokoll wird in der Regel bei Einzug erstellt und findet bei der Wohnungsübergabe bei Auszug erneut Anwendung. Denn nur so können Vermieter überprüfen, ob Schäden während der Mietzeit entstanden sind und wer für deren Beseitigung verantwortlich ist.
Die Erstellung eines Wohnungsübergabeprotokolls ist in Deutschland nicht gesetzlich vorgeschrieben und damit für Vermieter nicht verpflichtend. Dadurch kann ein Übergabeprotokoll auch nur dann eingeklagt werden, wenn eine entsprechende Klausel im Mietvertrag enthalten ist. Auch wenn ein Wohnungsübergabeprotokoll keine gesetzliche Pflicht darstellt, so ist die Erstellung eines solchen Formulars dennoch zu empfehlen. Zwar stellt ein Übergabeprotokoll keinen Vertrag dar, eine Bedeutung für die Beweisführung bei auftretenden Schäden oder Mängeln hat es aber sehr wohl. Wenn Sie sich dafür entscheiden, ein Wohnungsübergabeprotokoll anzufertigen, empfiehlt es sich außerdem, dieses in zweifacher Ausführung zu erstellen, um sowohl Ihnen als Vermieter, als auch Ihrem Mieter eine Kopie aushändigen zu können.
Damit Ihr Wohnungsübergabeprotokoll alle wichtigen Punkte enthält, sollte es möglichst detailliert sein. Ein sorgfältig erstelltes Wohnungsübergabeprotokoll kann dazu beitragen, spätere Missverständnisse oder Auseinandersetzungen zu vermeiden. Es bietet eine klare Dokumentation des Zustands der Immobilie bei Übergabe, die als Referenz für zukünftige Vergleiche dienen kann. Die folgende Checkliste enthält alle relevanten Informationen für ein gutes Übergabeprotokoll:
Das erstellte Wohnungsübergabeprotokoll können Sie von Einzug bis Auszug bei „Immolert“ speichern und sogar Ihrem jeweiligen Mieter zuweisen. So geht auch nach vielen Jahren nichts verloren und spart Ihnen im Ernstfall Ärger, Zeit und Geld.
Auch bei Wohnungsübergaben macht Übung den Meister. Auf welche Aufgaben sollten Sie auf keinen Fall verzichten? Wie sichern Sie sich am besten ab? Diese 5 Tipps reichen Ihnen eine helfende Hand, damit Sie bereits zu Beginn Ihrer Tätigkeit ärgerliche Fehler, vermeidbare Kosten und vieles mehr vermeiden können.
Häufig findet eine Wohnungsübergabe bei Auszug zeitlich sehr nah an einer weiteren Übergabe statt, denn in der Regel möchten Ihre neuen Mieter direkt einziehen. Entdecken Sie bei der Wohnungsübergabe bei Auszug große Schäden oder Mängel, die eine umfassende Renovierung nach sich ziehen, kann dies zeitliche Probleme auslösen. Eine Vorabnahme vor der eigentlichen Wohnungsübergabe kann solche Schadensfälle aufdecken und gibt Ihnen ausreichend Spielraum, um diese zu beheben.
Es ist toll, wenn sich Vermieter und Mieter entgegenkommen. Doch vermeiden Sie zu viele oder umfassende individuelle Absprachen bei Ihrer Wohnungsübergabe. Hieraus können Streitpunkte und Missverständnisse entstehen, die nicht selten vor Gericht enden. Klären Sie alle getroffenen Absprachen im Rahmen des Mietvertrages, um Probleme zu vermeiden.
Was sich im ersten Moment vielleicht etwas komisch anfühlt, kann sowohl für Vermieter als auch für Mieter am Ende zur echten Rettung werden. Nehmen Sie eine Kamera mit zu der Wohnungsübergabe bei Einzug und Auszug, um den Zustand der Immobilie festhalten zu können. Gleiches gilt für Zeugen, die im Ernstfall bestätigen, in welchem Zustand die Immobilie entgegengenommen beziehungsweise zurückgegeben wurde. Beide Hilfsmittel können vor Gericht als Beweis vorgebracht werden.
In den meisten Fällen sollten die Wohnungsübergabe und -übernahme von den direkt beteiligten Parteien, also dem Vermieter und dem Mieter, persönlich durchgeführt werden. Dies gewährleistet eine direkte Kommunikation und eine genaue Überprüfung des Zustands der Immobilie sowie eine ordnungsgemäße Dokumentation. Ist dies jedoch nicht möglich, dürfen auch Dritte die Wohnungsübergabe durchführen – dies gilt sowohl für die Vermieter- als auch die Mieterseite.
Hierfür ist eine Vollmacht nötig, ohne die ein Dritter Ihre Aufgaben nicht übernehmen darf. Diese Vollmacht sollte Name und Anschrift von Ihnen sowie der dritten Person enthalten und den Umfang sowie die Dauer der Bevollmächtigung regeln. Die Vollmacht ist nur dann gültig, wenn beide Parteien (Sie und Ihr Vertreter) unterschreiben. Vermieter haben außerdem die Möglichkeit, sich von Verwaltern oder Maklern vertreten zu lassen. Dies kann vor allem dann der Fall sein, wenn die Verwaltung der Immobilie ausgelagert wurde.
Besonders heikel und wichtig ist das Thema der Schlüsselübergabe. Stellen Sie als Vermieter sicher, dass Sie bei der Wohnungsübergabe bei Auszug alle Schlüssel zurückerhalten, die Sie zu Beginn des Mietverhältnisses übergeben haben. Des Weiteren sollten Schlüssel, die während des Mietverhältnisses vom Mieter nachgemacht wurden, ebenso in den Besitz des Vermieters übergehen. Auch wenn es gesetzlich nicht verboten ist, sollten es beide Parteien vermeiden, die Schlüssel per Post zu versenden, da hier ein erhöhtes Diebstahlrisiko besteht.
Während Mieter nach der Wohnungsübergabe bei Auszug in einen neuen Lebensabschnitt starten, hören Ihre Aufgaben als Vermieter noch nicht auf. Auch nach der Übergabe können weitere Punkte auf Sie zukommen, die zeitnah umgesetzt werden sollten. Hierzu zählen vor allem:
Das erstellte Wohnungsübergabeprotokoll können Sie von Einzug bis Auszug bei „Immolert“ speichern und sogar Ihrem jeweiligen Mieter zuweisen. So geht auch nach vielen Jahren nichts verloren und spart Ihnen im Ernstfall Ärger, Zeit und Geld.